Frankfurt am Main:Unfallverursacher muss für fehlerhaftes Gutachten zahlen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Obwohl ein privates Unfallgutachten fehlerhaft gewesen ist, muss ein Frankfurter Autofahrer dafür zahlen. Der Unfallverursacher müsse grundsätzlich auch für fehlerhafte Gutachten einstehen, teilte das Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Eine Ausnahme sei, wenn die Fehler "ohne besondere Sachkunde" erkennbar seien. (AZ 31 C 1884/16 (17))

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Obwohl ein privates Unfallgutachten fehlerhaft gewesen ist, muss ein Frankfurter Autofahrer dafür zahlen. Der Unfallverursacher müsse grundsätzlich auch für fehlerhafte Gutachten einstehen, teilte das Amtsgericht Frankfurt am Mittwoch mit. Eine Ausnahme sei, wenn die Fehler „ohne besondere Sachkunde“ erkennbar seien. (AZ 31 C 1884/16 (17))

Die Versicherung des Mannes hatte sich nach einem Autounfall dagegen gewehrt, rund 1000 Euro für ein Gutachten zu zahlen, das seine Unfallgegnerin in Auftrag gegeben hatte. Der Gutachter der Frau hatte den Restwert ihres Autos nicht richtig ermittelt, wie sich im Prozess herausstellte. Für diesen Fehler müsse die Frau aber nicht einstehen, urteilte das Gericht im Oktober.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: