Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Trotz Abstandsgebot und Ansteckungsgefahr stehen auch im April mehrere große Strafverfahren um Mord oder Totschlag beim Landgericht Frankfurt an. Um die nötigen Abstände - auch zwischen den Richtern und den anderen Verhandlungsbeteiligten untereinander - besser einhalten zu können, weichen die Schwurgerichtskammern allerdings auf die großen Verhandlungssäle aus. Dort wurden die Zuschauerreihen mit Klebebändern so markiert, dass nur jeder dritte Platz eingenommen werden darf.
So muss sich von diesem Mittwoch an ein 23-Jähriger wegen Verabredung zum Totschlag vor dem Landgericht verantworten. Am Freitag beginnt ein Totschlagsprozess, während in einem weiteren Verfahren vor der Jugendstrafkammer vom 8. April an drei jungen Männern versuchter Mord zur Last gelegt wird.