Prozesse - Frankfurt am Main:Steuerhinterziehung und Schwarzarbeit: Bewährungsstrafe

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Beihilfe zu Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ist ein 39 Jahre alter Trockenbauunternehmer vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und 40 000 Euro Geldauflage verurteilt worden. Laut dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil hatte der Firmenchef Aufträge in einem Volumen von rund 1,8 Millionen Euro an einen Subunternehmer weitergegeben, obwohl er wusste, dass dieser fast ausschließlich Schwarzarbeiter beschäftigte. Der von dem mittlerweile verstorbenen Subunternehmer verursachte Schaden belief sich laut Urteil auf mehr als 800 000 Euro. Ausschlaggebend für die Bewährungsstrafe war das umfassende Geständnis des Angeklagten, das - so die Richter - einen Mammutprozess von mehreren Monaten Dauer überflüssig machte. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich mit der Strafe einverstanden erklärt.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Beihilfe zu Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung ist ein 39 Jahre alter Trockenbauunternehmer vom Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren Bewährungsstrafe und 40 000 Euro Geldauflage verurteilt worden. Laut dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil hatte der Firmenchef Aufträge in einem Volumen von rund 1,8 Millionen Euro an einen Subunternehmer weitergegeben, obwohl er wusste, dass dieser fast ausschließlich Schwarzarbeiter beschäftigte. Der von dem mittlerweile verstorbenen Subunternehmer verursachte Schaden belief sich laut Urteil auf mehr als 800 000 Euro. Ausschlaggebend für die Bewährungsstrafe war das umfassende Geständnis des Angeklagten, das - so die Richter - einen Mammutprozess von mehreren Monaten Dauer überflüssig machte. Auch die Staatsanwaltschaft hatte sich mit der Strafe einverstanden erklärt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: