Prozesse - Frankfurt am Main:Sicherungsverwahrung für Vergewaltiger beantragt

Frankfurt/Usingen (dpa/lhe) - Die Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Landgericht Frankfurt gegen einen mehrfachen Vergewaltiger eine Haftstrafe von sieben Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. Das Rückfallrisiko sei groß, der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, sagte die Vertreterin der Anklage.

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Frankfurt/Usingen (dpa/lhe) - Die Staatsanwaltschaft hat am Montag vor dem Landgericht Frankfurt gegen einen mehrfachen Vergewaltiger eine Haftstrafe von sieben Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung beantragt. Das Rückfallrisiko sei groß, der Mann sei für die Allgemeinheit gefährlich, sagte die Vertreterin der Anklage.

Die Verteidigerin plädierte dafür, den 43-Jährigen nur wegen Körperverletzung und Bedrohung zu verurteilen. Da die Frau sich nicht gewehrt habe, sei ihrem Mandanten nicht bewusst gewesen, dass sie den Sex nicht gewollt habe, sagte die Rechtsanwältin. Einen konkreten Antrag über eine Strafhöhe stellte sie nicht. Das Landgericht will kommenden Montag (4.9.) sein Urteil verkünden.

Der 19-fach vorbestrafte Mann soll im November 2015 in seiner Wohnung in Usingen im Hochtaunuskreis eine Prostituierte vergewaltigt und gewürgt haben. Er war erst im Jahr zuvor aus der Haft entlassen worden, sieben Jahre lange hatte er wegen Vergewaltigung und Körperverletzung im Gefängnis verbracht. 

Der Angeklagte äußerte sich während des Prozesses nicht zu den Vorwürfen. Die Sicherungsverwahrung ist die schärfste Sanktion im deutschen Strafrecht. Die Täter bleiben auch nach der Verbüßung der Haftstrafe hinter Gittern. Damit soll die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern geschützt werden. 

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