Prozesse - Frankfurt am Main:Gericht verwarnt Vater nach Misshandlung von Säugling

Deutschland
Das Landgericht und Amtsgericht. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/Archvibild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Für eine Misshandlung seines erst einen Monat alten Sohnes ist ein 20-Jähriger am Dienstag vom Amtsgericht Frankfurt verwarnt worden. Zusätzlich setzten die Richter eine Geldauflage von 2000 Euro fest, die an ein Kinderhospiz gehen soll. Die Richter gingen in ihrem Urteil von gefährlicher Körperverletzung aus. Der Angeklagte war im Oktober vergangenen Jahres von seiner Lebensgefährtin und der Mutter des kleinen Jungen gebeten worden, Nachtwache am Bett des Säuglings zu halten. Als das Baby zum zweiten Mal zu schreien begann, verlor der Vater die Geduld und schüttelte es heftig. Im Krankenhaus wurden Blutungen im Kopf und ein Schütteltrauma diagnostiziert.

Vor Gericht legte der Vater ein umfassendes Geständnis ab. Er habe das Kind nicht verletzen wollen und sei einfach überfordert gewesen. Nach dem Vorfall nahm er an therapeutischen Gesprächen sowie einem Betreuungskurs für Säuglinge teil. Das Gericht wertete dies strafmildernd. Infolge fehlender Vorstrafen sei auch nicht von "schädlichen Neigungen" auszugehen, der Voraussetzung zur Verhängung einer Jugendstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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