Frankfurt am Main:Rennbahngelände: Bundesgerichtshof lässt Zwangsräumung zu

Karlsruhe/Frankfurt (dpa/lhe) - Einen Tag vor der geplanten Zwangsräumung des Frankfurter Rennbahngeländes hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Antrag auf einstweilige Einstellung der Räumung zurückgewiesen. Der Antrag des Rennklubs sei "nicht begründet", hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Gerichts.

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Karlsruhe/Frankfurt (dpa/lhe) - Einen Tag vor der geplanten Zwangsräumung des Frankfurter Rennbahngeländes hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Antrag auf einstweilige Einstellung der Räumung zurückgewiesen. Der Antrag des Rennklubs sei „nicht begründet“, hieß es in der am Mittwoch veröffentlichten Begründung des Gerichts.

Der Frankfurter Sportdezernent Markus Frank (CDU) zeigte sich über die Entscheidung „hoch zufrieden“. „Das ist ein wichtiges Aufbruchssignal, dass die DFB-Akademie nach Frankfurt kommt“, sagte er. Die Stadt plant die Zwangsräumung für diesen Donnerstag.

Das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) hatte im Juli den Einspruch des Rennklubs gegen die Räumungsklage der Stadt abgelehnt. Gegen dieses Urteil hat der Rennklub Revision eingelegt und zudem Vollstreckungsschutz beantragt. Auf dem Gelände der Frankfurter Galopprennbahn soll eine Leistungsakademie des Deutschen Fußballbund (DFB) entstehen. Eigentlich sollte mit dem Bau bereits im vergangenen Jahr begonnen werden, die Übergabe des Geländes verzögerte sich jedoch wegen des Rechtsstreits zwischen Stadt und Rennklub, der mittlerweile mehrere Gerichte beschäftigt.

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