Prozesse - Frankfurt am Main:Prozess um "Tote vom Niddapark": Lebenslange Haft gefordert

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Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Prozess um die "Tote vom Niddapark" hat die Staatsanwaltschaft am Freitag lebenslange Haft für den wegen Mordes angeklagten 52-Jährigen beantragt. Die beiden Anklagevertreterinnen plädierten vor dem Landgericht Frankfurt auf Mord - "heimtückisch und aus Habgier" - und beantragten darüber hinaus die Feststellung der besonderen Schuldschwere, was eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren ausschließen würde. (AZ 3690 Js 225352/18)

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft steht es zweifelsfrei fest, dass der Geschäftsmann und Kneipeninhaber im Mai 2018 seine damalige Geschäftspartnerin im Frankfurter Niddapark erstochen und die Leiche dort liegengelassen hatte. Sie war schließlich von Spaziergängern gefunden worden. Hintergrund seien die drückenden Schulden gewesen, die er bei der Frau gehabt habe. "Die Tat wurde unter konspirativen Umständen von langer Hand geplant", hieß es im Schlussvortrag. Keinen Glauben schenkte die Staatsanwaltschaft der Einlassung des Angeklagten, wonach ein unbekannter Dritter die Tat begangen und er selbst den Leichnam lediglich in dem Park entdeckt habe. Der Angeklagte habe im Verlauf des Verfahrens seine Einlassungen nur immer wieder an das jeweilige Ermittlungsergebnis angeglichen. Die Schuldschwere wurde von der Anklage mit dem Vorliegen zweier Mordmerkmale sowie weiterer Straftaten, etwa Betrug beim Erwerb eines Lokals, begründet.

Der 52-Jährige hatte sich seit August vor der Schwurgerichtskammer wegen Mordes zu verantworten. Er war kurz nach dem Tod der Geschäftspartnerin in Verdacht geraten und festgenommen worden. Voraussichtlich am kommenden Mittwoch soll der Prozess mit dem Schlussvortrag der Verteidigung fortgesetzt werden. Ein Termin zur Verkündung des Urteils steht bislang noch nicht fest.

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