Frankfurt am Main:„Lasermann“-Prozess: Gericht lehnt Verfahrenseinstellung ab

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Mordprozess gegen den als "Lasermann" bekannt gewordenen Schweden John Ausonius wird vor dem Landgericht Frankfurt fortgesetzt. Die Schwurgerichtskammer lehnte am Dienstag den Antrag der Verteidigung ab, das Verfahren wegen überlanger Dauer und Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz einzustellen.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Der Mordprozess gegen den als „Lasermann“ bekannt gewordenen Schweden John Ausonius wird vor dem Landgericht Frankfurt fortgesetzt. Die Schwurgerichtskammer lehnte am Dienstag den Antrag der Verteidigung ab, das Verfahren wegen überlanger Dauer und Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz einzustellen.

Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, vor mehr als einem Vierteljahrhundert in Frankfurt eine Garderobenfrau mit einem Kopfschuss ermordet zu haben. Laut Anklage wollte er 1992 mit der Gewalttat an die Handtasche der 68-Jährigen kommen, die ihm angeblich ein elektronisches Notizbuch gestohlen hatte. Ausonius sitzt in Schweden seit 1994 wegen Mordes und versuchten Mordes in Haft, weil er dort auf mehrere dunkelhäutige Einwanderer mit Hilfe eines Laser-Zielfernrohrs geschossen hatte - daher auch der Name „Lasermann“.

Das Gericht räumte in seinem Beschluss ein, dass es tatsächlich sehr lange gedauert habe, bis der Prozess gegen Ausonius in Frankfurt eingeleitet worden sei. Dennoch sei dies kein „Verfahrenshindernis“, das eine Einstellung rechtfertige.

Am zweiten Verhandlungstag hörte die Kammer unter anderem den damaligen Chefermittler der Kriminalpolizei. Ein heute 83 Jahre alter Tatzeuge sagte, er habe den Schuss im Februar 1992 gehört und die tote Frau gesehen. Der Mann konnte jedoch keine Angaben zu dem Täter machen, der damals mit einem Fahrrad davongefahren war.

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