Prozesse - Frankfurt am Main:Gericht: Messerattacke unter Drogenhändlern war Notwehr

Deutschland
Ein Schild mit der Aufschrift "Landgericht" und "Amtsgericht" ist an der Fassade des Gerichtsgebäudes zu sehen. Foto: Arne Dedert/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zwei lebensgefährliche Messerstiche auf einen Drogenhändler bleiben für den Täter ohne strafrechtliche Folgen. Das Landgericht Frankfurt verurteilte den 31-Jährigen am Dienstag wegen Rauschgifthandels zu 18 Monaten Bewährungsstrafe. Vom Vorwurf des versuchten Totschlags wurde der Angeklagte wegen Notwehr freigesprochen. Laut Urteil hatte der später Verletzte die Auseinandersetzung im April 2019 auf der Straße in Frankfurt-Bornheim mit dem Einsatz einer schweren Eisenstange begonnen. Der 31-Jährige habe keine andere Möglichkeit gehabt, als den Angriff mit der Messerattacke zu beenden, hieß es im Urteil.

Hintergrund der Auseinandersetzung waren diverse Schulden aus zurückliegenden Drogengeschäften. Die zufällig am Tatort zusammengekommenen Mitglieder der beiden verfeindeten Gruppen zogen in die Schlägerei auch völlig unbeteiligte Verkehrsteilnehmer hinein. Ein Linienbus musste eine Vollbremsung unternehmen.

Die Beweisaufnahme habe nicht widerlegen können, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Messerattacke noch von dem Kontrahenten mit der Eisenstange bedroht worden sei, erklärte das Gericht. "Für ihn ergab sich deshalb keine andere Option", sagte der Vorsitzende Richter. Das Opfer hatte im Krankenhaus gerettet werden können. "Aber auch wenn es gestorben wäre, wäre es Notwehr gewesen", heißt es im Urteil.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft, die dreieinhalb Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und Drogenhandels beantragt hatte, prüft mögliche Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof.

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