Prozesse - Frankfurt am Main:Gericht: Kein Lebenarbeitszeitkonto für Richter

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Hessische Richter haben - anders als andere Landesbeamte - keinen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden (Az.: 9 K 5730/16.F). Es wies damit die Klage eines Richters ab.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Hessische Richter haben - anders als andere Landesbeamte - keinen Anspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto. Das hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden (Az.: 9 K 5730/16.F). Es wies damit die Klage eines Richters ab.

Laut Verwaltungsgericht sieht das Gesetz keine festen Arbeitszeiten für Richter vor, das sei Ausdruck ihrer Unabhängigkeit. Daher könne ihre Mehrarbeit nicht ausgeglichen werden. Der Kläger war der Auffassung, dass die im Jahr 2003 beschlossene Erhöhung der Wochenarbeitszeit für hessische Beamte von 38,5 auf 42 Wochenstunden auch zu mehr Arbeit für die Richter geführt habe. Daher sei es folgerichtig, für sie ebenfalls einen Ausgleich zu schaffen - ein Lebensarbeitszeitkonto gebe es auch für Staatsanwälte und Rechtspfleger. Das sah das Gericht anders, ließ aber gleichzeitig eine Berufung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu.

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