Prozesse - Frankfurt am Main:Frankfurt: Gericht zieht 4,6 Millionen Euro ein

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen seiner Beteiligung an umfangreichen Marktmanipulationen an der Frankfurter Börse ist ein früherer Börsenhändler vom Landgericht Frankfurt zu 14 400 Euro Geldstrafe (240 Tagessätze) verurteilt worden. Hinzu kommt die Einziehung von rund 4,6 Millionen Euro, die das Gericht in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil beschlossen hat. Es ist die Gesamtsumme aller vom Angeklagten und einem bereits zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilten Mittäter vorgetäuschten Handelsgeschäfte.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen seiner Beteiligung an umfangreichen Marktmanipulationen an der Frankfurter Börse ist ein früherer Börsenhändler vom Landgericht Frankfurt zu 14 400 Euro Geldstrafe (240 Tagessätze) verurteilt worden. Hinzu kommt die Einziehung von rund 4,6 Millionen Euro, die das Gericht in dem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil beschlossen hat. Es ist die Gesamtsumme aller vom Angeklagten und einem bereits zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilten Mittäter vorgetäuschten Handelsgeschäfte.

Mit dem künstlich gepushten Handel der Aktie eines Unternehmens zur Gewinnung seltener Erden auf Madagaskar waren vor 2010 zahlreiche Kleinanleger getäuscht worden. Innerhalb weniger Wochen stiegen die Werte der Aktien um das Vielfache, nachdem auch in Börsenbriefen die angeblich lukrative Geschäftsentwicklung angepriesen wurde. Später brachen die Kurse zusammen. Nach mehreren Anzeigen geprellter Anleger ermittelten Bafin und Börse gegen die mutmaßlichen Marktmanipulierer.

Laut Urteil bereicherte sich der 41 Jahre alte Angeklagte nur minimal bei den Manipulationen. Gleichwohl habe nach dem rechtlichen "Bruttoprinzip" bei der Vermögensabschöpfung, das seit 2017 gelte, das vollständige Volumen aller 152 manipulierten Handelsvorgänge eingezogen werden müssen, sagte der Vorsitzende Richter. In welchem Umfang der Angeklagte tatsächlich zur Kasse gebeten wird, müsse allerdings im Rahmen der Vollstreckung des Urteils geprüft werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig

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