Prozesse - Frankfurt am Main:Ehepaar getötet: Vater und Sohn zum dritten Mal vor Gericht

Deutschland
Im Prozess wegen der Tötung der Besitzer eines Reiterhofs sitzen der 66-jährige Vater (M, hinten) und sein 36 Jahre alter Sohn (l, vorne) auf der Anklagebank im Frankfurter Landgericht. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Ein Vater und sein Sohn stehen fast sieben Jahre nach der Tötung eines Ehepaars auf dessen Reiterhof im Main-Kinzig-Kreis zum wiederholten Mal vor Gericht. Die Tat geschah im Juni 2014, zwei Mal hatte das Landgericht Hanau die beiden deutschen Angeklagten freigesprochen, da Notwehr nicht auszuschließen sei. Seit Donnerstag müssen sich der 66-Jährige und sein 36 Jahre alter Sohn nun vor dem Landgericht Frankfurt verantworten, das auf Anweisung des Bundesgerichtshofs (BGH) die Beweisaufnahme komplett wiederholen muss.

Vater und Sohn waren Mieter der Getöteten. Der Auseinandersetzung sollen Streitereien wegen Mietzahlungen zugrundegelegen haben. Die Anklage legt dem 66-Jährigen Mord und seinem Sohn Totschlag zur Last. Der 36-Jährige soll auf dem Hof in Maintal-Dörnigheim zunächst den 57 Jahre alten Ehemann erstochen haben, kurz darauf erschoss der Vater die gleichaltrige Frau. Aus Sicht der Anklage wollte er damit die Tat seines Sohnes verdecken, weshalb die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von Mord ausgeht.

Zu Beginn des dritten Prozesses am Donnerstag verwies der Vater erneut auf Notwehr. Er habe sich nicht anders helfen können, als auf die Frau zu schießen, nachdem der Sohn mit einem Messer und einem Beil sowie freilaufenden Hunden massiv von den Eheleuten bedrängt worden sei. Während sich der Vater weitgehend auf seine früheren Aussagen berief, äußerte sich der Sohn zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Die Frankfurter Schwurgerichtskammer hat bislang 70 Zeugen geladen und will auch den Tatort besichtigen. Dort waren die Leichen an einer Jauchegrube unter einem Misthaufen vergraben worden, sie wurden erst Monate nach der Tat entdeckt. Man sei nach dem Vorfall "völlig kopflos" gewesen, sagte der 66 Jahre alte Angeklagte. Messer und Beil der Opfer habe man in den Main geworfen, weitere Spuren verwischt.

Der Verteidiger des 66-Jährigen äußerte Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit seines Mandanten, der wegen Nackenschmerzen starke Medikamente einnehmen müsse. Nachdem zwei medizinische Sachverständige den Angeklagten untersucht hatten, konnte die Verhandlung jedoch fortgesetzt werden.

Bislang sind 22 Verhandlungstage bis Anfang September vorgesehen. Der Vorsitzende Richter sprach von einer "ungewöhnlichen Konstellation, dass Strafkammerurteile gleich zwei Mal hintereinander aufgehoben werden". Der BGH hatte der Revision der Hanauer Staatsanwaltschaft sowie der als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen stattgegeben. Die Anklage hatte lebenslange Haft für den Vater wegen Mordes und siebeneinhalb Jahre Haft für den Sohn wegen Totschlags gefordert.

Das Frankfurter Landgericht will zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld der Angeklagten und Opfer wie auch technische Sachverständige anhören. Der Beginn des dritten Prozesses hatte sich noch einmal verzögert, weil beide Angeklagte nicht in Untersuchungshaft sind und die Frankfurter Richter sich stark mit Verfahren beschäftigen, bei denen die Angeklagten in Haft sind. Solche Verfahren müssen vorgezogen werden.

© dpa-infocom, dpa:210421-99-297572/7

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