Frankfurt am Main:Aussage von mutmaßlichem Lübcke-Mörder erwartet

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Der mutmaßliche Haupttäter Stephan Ernst sitzt auf der Anklagebank des OLG Frankfurt. (Foto: Boris Roessler/dpa/Archivbild)

Zwei Tatversionen zum gewaltsamen Tod des Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der mutmaßliche Täter Stephan Ernst der Polizei bereits geschildert. Im...

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zwei Tatversionen zum gewaltsamen Tod des Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der mutmaßliche Täter Stephan Ernst der Polizei bereits geschildert. Im Mordprozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt wird an diesem Mittwoch (5.8./10.00 Uhr) seine Einlassung erwartet. Sein Ex-Verteidiger, dem die Pflichtverteidigung in der vergangenen Woche entzogen worden war, hatte noch ausführliche Aussagen angekündigt. Ob es dabei bleibt?

Was Ernst, der mit dem wegen Beihilfe angeklagten Markus H. vor dem Staatsschutzsenat angeklagt ist, nach seiner Festnahme geschildert hat, war widersprüchlich. Noch ohne einen Anwalt an seiner Seite legte er vor Kriminalpolizisten ein ausführliches Geständnis ab - die Videovernehmung war auch vor Gericht gezeigt worden.

Darin hatte er berichtet, wie er immer wieder zum Grundstück Lübckes gefahren war, den er in der Mitverantwortung nicht nur für die Aufnahme von Flüchtlingen im Regierungsbezirk Kassel, sondern auch für islamistische Anschläge gesehen habe. In der Tatnacht im Juni 2019 sei er dann auf die Terrasse von Lübckes Wohnhauses getreten, habe die Waffe auf den dort sitzenden CDU-Politiker auf Kopfhöhe gerichtet und dann geschossen.

Dieses Geständnis hat Ernst, der nach Auffassung der Bundesanwaltschaft aus rechtsextremistischen Motiven handelte, im vergangenen Sommer widerrufen. In der neuen Tatversion sprach er dann von einem Unfall. Danach sei er mit H. in der Tatnacht zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Ziel sei es gewesen, den Politiker zu bedrohen und durch Schläge oder Tritte einzuschüchtern. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe.

An dem Prozess in Frankfurt nehmen die Witwe und die beiden Söhne Lübckes als Nebenkläger teil. In der vergangenen Woche hatte Lübckes jüngerer Sohn Jan-Hendrik geschildert, wie er seinen Vater in der Tatnacht leblos im Garten entdeckt hatte. Der Tod habe die Familie „innerlich zerrissen“, sagte er in seiner Aussage. Noch immer seien sein Bruder und er nicht in Lage, wieder völlig normal zu arbeiten.

Frank Hannig, der abberufene Pflichtverteidiger von Ernst, hat mittlerweile eine Beschwerde gegen seine Abberufung eingelegt, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts sagte. Zuvor hatte das Magazin „Focus“ darüber berichtet. Der Sprecherin zufolge wurde die Beschwerde dem Bundesgerichtshof (BGH) zugeleitet. Ernsts anderer Pflichtverteidiger, der Kölner Anwalt Mustafa Kaplan, hatte die Abberufung damit begründet, dass das Vertrauensverhältnis seines Mandanten zu dem Anwalt dauerhaft zerstört sei.

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