Prozesse - Frankenthal:Tödliche Schüsse auf Ehefrau: Auftakt in Mordprozess

Frankenthal (dpa/lrs) - Er soll zwei Pistolen aus der Garage geholt haben, um seine Ehefrau und dann sich zu töten. Dann soll er zweimal auf seine Frau geschossen haben. Wegen Mordes muss sich ein 69-Jähriger aus dem pfälzischen Neuhofen nun vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Die Staatsanwalt wirft ihm außerdem unerlaubten Waffenbesitz vor.

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Frankenthal (dpa/lrs) - Er soll zwei Pistolen aus der Garage geholt haben, um seine Ehefrau und dann sich zu töten. Dann soll er zweimal auf seine Frau geschossen haben. Wegen Mordes muss sich ein 69-Jähriger aus dem pfälzischen Neuhofen nun vor dem Landgericht Frankenthal verantworten. Die Staatsanwalt wirft ihm außerdem unerlaubten Waffenbesitz vor.

Sichtlich mitgenommen und angestrengt verfolgt der Mann, wie der Staatsanwalt am Dienstag die Anklage verliest. Er listet darin die Waffen auf, die der Angeklagte in der Garage seines Hauses im Rhein-Pfalz-Kreis gehortet haben soll: drei Schusswaffen, große Mengen Munition und einen Schlagring. "Er besaß dafür weder eine Besitzkarte noch einen Waffenschein", sagt der Staatsanwalt. Am Abend des 6. März habe er dann zwei Pistolen mit in die Wohnräume genommen. Dort habe seine Frau, die bereits an Weihnachten 2018 ausgezogen war, ihm gesagt, dass sie ihn endgültig verlassen und somit nicht zu ihm zurückkehren wolle. Daraufhin schoss er der Anklage zufolge zweimal auf die damals 66-Jährige, die an einem Kopfdurchschuss starb.

Viel mehr erfährt die Öffentlichkeit am Dienstag nicht, da das Gericht sich direkt nach der kurzen Anklageverlesung auf den nächsten Termin vertagt. Dann werde sich auch ihr Mandant zur Tat äußern, sagt Verteidigerin Katja Kosian nach der Verhandlung. Sie deutet an, dass sie von Totschlag statt Mord ausgeht und im Prozess genauer auf das schwierige Verhältnis der Eheleute eingehen will: "Die beiden haben auf eine 51-jährige Beziehung zurückgeblickt", sagt die Rechtsanwältin. Ein besonders tragisches Ereignis sei der Unfalltod des 13-jährigen Sohnes 1983 gewesen, der das einzige Kind des Paares war. "Das hat die beiden sehr belastet, sie haben damals keine psychologische Hilfe bekommen", sagt die Rechtsanwältin.

Die Staatsanwalt geht dagegen davon aus, dass der Täter die "Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzte", heimtückisch und aus niederen Beweggründen handelte: Er habe nach der Erniedrigung infolge der Trennung Macht über seine Frau ausüben und verhindern wollen, dass sie eine neue Beziehung eingeht. Dem Landgericht zufolge hatte der 69-Jährige während der Ermittlungen behauptet, im Affekt gehandelt zu haben.

Die Schwester der Getöteten tritt vor Gericht als Nebenklägerin auf. Am 11. September soll der Prozess fortgesetzt werden.

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