Prozesse - Frankenthal:Keine Rechtsschutzversicherung bei Heiratsschwindler-Klage

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Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankenthal (dpa/lrs) - Wenn ein Heirats- oder Beziehungsschwindler auf Schadenersatz verklagt werden soll muss die Rechtsschutzversicherung nicht die Prozesskosten übernehmen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor.

Eine junge Frau aus dem Kreis Bad Dürkheim wollte ihren Ex-Freund auf Schadenersatz verklagen: Er sei die Beziehung bewusst eingegangen, um sie zu betrügen. Laut der Frau schloss er Darlehensverträge in ihrem Namen über insgesamt 20 000 Euro ab, fälschte ihre Unterschrift und ließ sich das Geld auszahlen.

Ihre Rechtsschutzversicherung lehnte die Übernahme des Kostenrisikos eines Prozesses ab und verwies auf einen üblichen Ausschlussgrund in den Versicherungsbedingungen. Danach greift die Versicherung ausdrücklich nicht "für Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit nichtehelichen oder nicht eingetragenen Lebensgemeinschaften. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist."

Das Gericht folgte der Argumentation der Versicherung. Die Klägerin könnte dennoch gerichtlich gegen ihren Ex-Freund vorgehen - aber eben ohne Kostenübernahme durch die Versicherung. Der Mann ist laut dem Landgericht Frankenthal inzwischen unter anderem wegen anderer Betrugsstraftaten verurteilt und im Gefängnis. Die aktuelle Gerichtsentscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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