Krankheiten:Landgericht weist Klagen wegen Corona-Impfschäden ab

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Aufgezogene Spritzen mit Impfstoff gegen Covid-19 liegen in einer Schale. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Archivbild)

Corona-Schutzimpfungen sollen bei mehreren Menschen körperliche Dauerschäden verursacht haben. Ihre Klagen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Impfstoff-Hersteller wurden am Donnerstag vom Landgericht Düsseldorf verhandelt - und abgewiesen.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Landgericht Düsseldorf hat Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen zwei Impfstoff-Hersteller wegen mutmaßlicher Schäden durch Corona-Schutzimpfungen als unbegründet abgewiesen.

Gegen den Mainzer Impfstoffproduzenten Biontech hatten zwei Frauen und ein Mann aus Kaarst, Meerbusch und Düsseldorf geklagt. Sie fordern wegen angeblicher Dauerschäden, die von der Corona-Impfung mit dem Wirkstoff Comirnaty verursacht sein sollen, insgesamt knapp 500.000 Euro als Schmerzensgeld und über 30.000 Euro materiellen Schadenersatz. (Az: 3 O 141/22) (Az: 3 O 151/22) (Az: 3 O 60/23)

Aus Sicht des Landgerichts konnten die Kläger nicht ausreichend begründen, dass ihre gesundheitlichen Probleme auf die Impfungen zurückzuführen sind. Die europäische Arzneimittelbehörde habe den Biontech-Impfstoff Comirnaty im Jahr 2022 zugelassen. Die nötige Nutzen-Risiko-Prüfung sei zuvor erfolgt. Es gebe für das Gericht keine Veranlassung, das nachzuprüfen, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Brüggemann am Donnerstag.

Klägeranwalt Tobias Ulbrich kritisierte die Entscheidung: „Das bedeutet dann, dass die Zulassung eines Arzneimittels durch die Behörde reicht, um Schadenersatzklagen gegen den Hersteller zu verhindern.“

Die Biontech-Anwältin sagte: „Ich möchte gegenüber den Betroffenen hier mein Mitgefühl ausdrücken.“ Sie betonte aber, dass Behauptungen über angeblich dramatische Impf-Folgen „nicht mal im Ansatz belegt“ seien.

Eine der Klägerinnen, eine 42-jährige alleinerziehende Mutter, hatte sich nach eigenen Angaben vor zweieinhalb Jahren nur einmal mit dem Biontec-Wirkstoff impfen lassen. Seitdem leide sie neben Sehstörungen auch unter dem sogenannten Post-Vac-Syndrom. „Ich bin nur noch schlapp und muss mich jeden Morgen für meine kleine Tochter aus dem Bett kämpfen“, sagte sie vor Gericht.

Wiederholt hatte das Mainzer Biotechnologieunternehmen betont, „dass in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte“. Ein anderer Kläger, ein 80-Jähriger, leidet nach Angaben seines Anwalts seit der dritten Impfung unter schweren Lungen- und Herzerkrankungen. Außerdem sei der Mann auf dem linken Auge erblindet. Die dritte Klägerin sei seit zwei Jahren berufsunfähig, weil unter anderem ihr Immunsystem komplett abgeschaltet habe.

Eine weitere Klage richtete sich gegen den US-amerikanischen Impfstoff-Hersteller Moderna. (Az: 3 O 163/22) In dem Fall fordert eine 55-jährige Frau aus Düsseldorf 150.000 Euro. Auch diese Klage wurde abgewiesen.

Die Anwälte der Kläger hatten vor der Urteilsverkündung bereits angekündigt, bei einer Niederlage in die nächste Instanz gehen zu wollen.

An mehreren Gerichten in Deutschland sind ähnliche Verfahren anhängig. In einigen Fällen wurden Klagen in erster Instanz bereits abgewiesen, so von den Landgerichten Kleve, Mainz, Rottweil und Bayreuth. Das Landgericht Mönchengladbach dagegen hatte Anfang September einer ähnlichen Klage gute Erfolgschancen eingeräumt und die Rechtsschutzschutzversicherung dazu verurteilt, die Prozesskosten zu übernehmen.

© dpa-infocom, dpa:231115-99-959448/7

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