Düsseldorf:Kranker Polizist darf kein hoch bezahlter Scout sein

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein krankgeschriebener Polizist darf nicht als hoch bezahlter Fußball-Scout arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden (Az.: 2 K 3007/17). Es schade dem Ansehen der Polizei und stifte Unfrieden, wenn ein dienstunfähiger Polizist als Zuschauer auf dem Fußballplatz mehr verdiene als auf einer Vollzeitstelle als Oberkommissar, sagte Richter Andreas Müller am Dienstag.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Ein krankgeschriebener Polizist darf nicht als hoch bezahlter Fußball-Scout arbeiten. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf am Dienstag entschieden (Az.: 2 K 3007/17). Es schade dem Ansehen der Polizei und stifte Unfrieden, wenn ein dienstunfähiger Polizist als Zuschauer auf dem Fußballplatz mehr verdiene als auf einer Vollzeitstelle als Oberkommissar, sagte Richter Andreas Müller am Dienstag.

Bei dem Polizisten handele es sich um den Vater eines erfolgreichen Bundesliga-Profis und Nationalspielers, sagte der Richter. Der Beamte habe bereits zwei Jahre als Fußball-Scout gearbeitet - mit Genehmigung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dabei habe er 4000 Euro pro Monat für einen Nebenjob von - laut Vertrag - acht Stunden pro Woche erhalten.

Damals arbeitete er allerdings noch in seinem Hauptberuf als Polizist. Als er trotz Dienstunfähigkeit seinen Nebenjob als Scout fortführen wollte, versagte ihm das Land die Verlängerung der Genehmigung. Dagegen klagte der Beamte und verlangte zusätzlich zur Genehmigung auch noch 24 000 Euro Schadenersatz für entgangene Einkünfte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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