Düsseldorf (dpa/lnw) - Der wegen Korruption verurteilte Ex-Chef des landeseigenen Baubetriebs BLB, Ferdinand Tiggemann, bekommt seine Anwaltskosten nicht vom Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am Dienstag entschieden (Az.: 7 O 97/16). Es ging um knapp 33 000 Euro.
Da er rechtskräftig verurteilt sei, stehe ihm ein solcher Anspruch nicht zu, befand das Gericht. Das Land dürfe von seinen Bediensteten erwarten, dass diese keine Straftaten begehen. Tiggemann könne auch nicht argumentieren, dass sein Verhalten dienstlich erforderlich gewesen sei.
Anders hätte es ausgesehen, wenn die Ermittlungen eingestellt oder Tiggemann freigesprochen worden wäre. Er war wegen Bestechlichkeit zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Weil er mehrfach Bauprojekte des Landes verraten hatte, waren dem Steuerzahler Schäden in Millionenhöhe entstanden. Er hatte dafür mindestens 178 000 Euro Schmiergeld kassiert.