Prozesse - Düsseldorf:Bewährungsstrafe im Prozess um versuchten Giftmord

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Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Im Prozess um einen vermeintlichen Mordanschlag mit vergiftetem Rotwein ist ein 47-jähriger Unternehmer in Düsseldorf zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Zuvor hatte der Staatsanwalt den Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen. Die synthetische Droge, die der 47-Jährige einer Frau nach Überzeugung des Gerichts ins Glas gekippt hatte, war nach Ansicht eines Gutachters kein tödliches Gift.

Deswegen verurteilte das Düsseldorfer Landgericht den Mann am Mittwoch wegen versuchter Körperverletzung und Betrugs zu 20 Monaten Haft auf Bewährung. Mit dem Urteil ging das Gericht über die Strafforderung des Staatsanwalts von 16 Monaten hinaus. Nach Überzeugung der Richter hatte der 47-Jährige einer 61-jährigen Hebamme, der er fast 46.000 Euro schuldete, den Stoff in ein Glas mit Rotwein geschüttet.

Der polnische Unternehmer hatte sich das Geld mit der Behauptung geliehen, damit könnten polnische Bauern üppige EU-Subventionen kassieren und er würde ihr nur ein Jahr später den doppelten Betrag zurückzahlen.

Das nannte der Vorsitzende Richter Rainer Drees "ein absurdes Gewinnversprechen" mit dem Ziel, die Frau vorsätzlich zu betrügen. Als Bewährungsauflage muss der 47-Jährige seiner Landsfrau das Geld nun in monatlichen Raten von 1000 Euro zurückzahlen.

Die Anklage war noch davon ausgegangen, dass der Mann die Frau umbringen wollte, um ihr das Geld nicht zurückzahlen zu müssen. Vielleicht habe der Mann die Frau aber auch nur betäuben wollen, um ihr den Darlehensvertrag zu stehlen, mutmaßte das Gericht. Letztlich sei sein Motiv unklar geblieben.

Der Verteidiger hatte dagegen einen Freispruch beantragt: Sein Mandant sei Opfer eines Komplotts der Hebamme und ihres Sohnes geworden. Diese hätten den Stoff selbst ins Glas gekippt. Er kündigte Revision gegen das Urteil an.

Die Ansichten von Gutachtern über die Gefährlichkeit des in den Wein gemischten Stoffes 4-CEC waren auseinander gegangen. Während ein Gutachter des Landeskriminalamts dem Stoff eine tödliche Wirkung bescheinigte, handelt es sich einem anderen Gutachter zufolge um eine stimulierend wirkende Designerdroge.

Die 61-Jährige aus Neuss hatte einen bitteren Geschmack bemerkt und ihr Glas nicht ausgetrunken. Sie hatte als Zeugin eingeräumt, ihr Sohn habe sie noch gewarnt, dem Mann Geld zu geben.

© dpa-infocom, dpa:220316-99-541499/4

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