Dresden:Revision im Prozessmarathon gegen Tim H. abgewiesen

Dresden (dpa/sn) - Nach sechseinhalbjährigem Prozessmarathon hat der Berliner Linksaktivist Tim H. in Sachsen keine strafrechtliche Verfolgung wegen der Krawalle vom Februar 2011 mehr zu befürchten. Das Oberlandesgericht Dresden verwarf am Montag in öffentlicher Verhandlung die Revision der Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte in dem 40-Jährigen einen Rädelsführer bei Ausschreitungen rund um Proteste gegen einen Neonaziaufmarsch in der sächsischen Landeshauptstadt gesehen. Es war bereits der vierte Strafprozess seit Dezember 2012 - unter anderem wegen Landfriedensbruchs und Beleidigung. Zuletzt war H. im Januar vom Landgericht Dresden freigesprochen worden. An dem Urteil sei nichts zu beanstanden, befand nun das Oberlandesgericht.

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Dresden (dpa/sn) - Nach sechseinhalbjährigem Prozessmarathon hat der Berliner Linksaktivist Tim H. in Sachsen keine strafrechtliche Verfolgung wegen der Krawalle vom Februar 2011 mehr zu befürchten. Das Oberlandesgericht Dresden verwarf am Montag in öffentlicher Verhandlung die Revision der Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte in dem 40-Jährigen einen Rädelsführer bei Ausschreitungen rund um Proteste gegen einen Neonaziaufmarsch in der sächsischen Landeshauptstadt gesehen. Es war bereits der vierte Strafprozess seit Dezember 2012 - unter anderem wegen Landfriedensbruchs und Beleidigung. Zuletzt war H. im Januar vom Landgericht Dresden freigesprochen worden. An dem Urteil sei nichts zu beanstanden, befand nun das Oberlandesgericht.

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