Prozesse - Darmstadt:Messerangriff in Flüchtlingsheim: Angeklagter gesteht

Darmstadt (dpa/lhe) - Im Prozess um beinahe tödlichen Stiche in einer Flüchtlingsunterkunft in Südhessen hat ein Mann vor Gericht den Messerangriff auf einen Mitbewohner über seine Anwältin eingeräumt. Weitere Angaben zur Tat machte der Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht Darmstadt nicht. Der afghanische Asylbewerber soll im Februar 2017 in Mühltal mit einem Messer auf einen Mitbewohner eingestochen haben, bis ihn Zeugen wegzogen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen deshalb versuchten Totschlag vor. Das heute 17-jährige Opfer überlebte nach einer Notoperation schwer verletzt.

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Darmstadt (dpa/lhe) - Im Prozess um beinahe tödlichen Stiche in einer Flüchtlingsunterkunft in Südhessen hat ein Mann vor Gericht den Messerangriff auf einen Mitbewohner über seine Anwältin eingeräumt. Weitere Angaben zur Tat machte der Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht Darmstadt nicht. Der afghanische Asylbewerber soll im Februar 2017 in Mühltal mit einem Messer auf einen Mitbewohner eingestochen haben, bis ihn Zeugen wegzogen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 19-Jährigen deshalb versuchten Totschlag vor. Das heute 17-jährige Opfer überlebte nach einer Notoperation schwer verletzt.

Der Angeklagte hatte einem psychiatrischen Gutachter, der ihn im Gefängnis befragt hatte, ein mögliches Tatmotiv genannt. Der Angeklagte habe geglaubt, so der Gutachter, dass er von dem späteren Opfer im Schlaf in einer Unterkunft vergewaltigt worden sei. Allerdings gebe es dafür keine Anhaltspunkte. Der 17-Jährige berichtete als Opfer des Messerangriffs, dass er den Angeklagten nur flüchtig aus Groß-Umstand kenne, wo er einen Monat lang zusammen mit ihm in einer Unterkunft gewohnt habe. Bei der Polizei hatte er zudem vermutet, dass der Angeklagte nicht ganz richtig im Kopf sei. Da Zweifel am Alter des Angeklagten aufgekommen waren, wurde er im Institut für Rechtsmedizin der Goethe-Universität Frankfurt untersucht. Diesem Gutachten zufolge ist der Angeklagte inzwischen mindestens 19 Jahre alt und war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt.

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