Prozesse - Cottbus:Prozess um Elfenbein-Schmuggel wegen Gutachten verschoben

Brandenburg
Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa (Foto: dpa)

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Cottbus (dpa/bb) - Im Prozess um den Schmuggel von rund 1,2 Tonnen Elfenbein kommt es zu Verzögerungen, da ein entscheidendes Gutachten über die gefundene Ware aussteht. Der Sachverständige wolle das Gutachten am Donnerstag (12. November) abschließen, wie das Landgericht Cottbus am Freitag mitteilte. Zunächst sollte die Verhandlung an diesem Vormittag fortgesetzt werden. Für das Strafmaß komme es darauf an, um was für Elfenbein es sich genau handelt, sagte eine Gerichtssprecherin.

Der Angeklagte ist wegen Vergehens gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt. Das Gesetz sieht für die ihm vorgeworfenen Taten eine Strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis vor. Der aus Hessen stammende Angeklagte soll eine Frau mit der Ausfuhr von etwa 600 Kilogramm Elfenbein von Deutschland nach Vietnam beauftragt haben. Die Ware soll am Flughafen Berlin-Schönefeld - als Kaminuhren deklariert - zur Ausfuhr angemeldet worden sein. Wegen des Tatorts ist das Landgericht Cottbus zuständig.

Der Mann soll geplant haben, das Elfenbein in Vietnam zu verarbeiten und zu verkaufen. Darüber hinaus sollen in von ihm angemieteten Räumlichkeiten etwa 570 Kilogramm Elfenbein sowie Maschinen zur Verarbeitung gelagert worden sein. Der 50-Jährige gab an, die Ware auf Flohmärkten erworben zu haben. Er räumte die ihm vorgeworfenen Taten ein.

Das Gericht hatte Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Deal vorgeschlagen: Ist der Angeklagte vollumfassend geständig, wird er im Falle einer Verurteilung zu einer Strafe von mindestens einem Jahr und sechs Monaten bis maximal zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zu der Verständigung kam es auf Hinweis des Gerichtes, da die von der Anklage vorgeworfenen Taten dem 50-Jährigen nicht so einfach nachzuweisen sind. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz kommt es darauf an, woher das Elfenbein stammt. Das soll am Donnerstag nun der Gutachter klären. Nicht jeder Handel mit der vor allem aus Stoßzähnen von Elefanten gewonnenen Ware wird demnach gleichermaßen bestraft.

Gegen einen weiteren Angeklagten im Alter von 20 Jahren ist das Verfahren vorläufig eingestellt worden, da der Aufenthaltsort des Mannes nach Gerichtsangaben derzeit unbekannt ist. Er soll als Gehilfe Elfenbein mit verarbeitet haben, um einen Weitertransport und Verkauf zu ermöglichen. Am Donnerstag könnte bereits ein Urteil fallen.

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