Prozesse - Celle:Auch Verteidiger fordert Haftstrafe für IS-Rückkehrerin

Celle
Die Angeklagte IS-Rückkehrerin aus Bremen steht in einem Saal des Oberlandesgericht. Foto: Markus Scholz/dpa-Pool/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Celle (dpa/lni) - Im Prozess gegen eine frühere Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat auch der Verteidiger der 34-Jährigen eine Gefängnisstrafe gefordert. Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Celle am Mittwoch sagte, forderte der Anwalt der dreifachen Mutter eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Wie bereits die Bundesanwaltschaft sah es die Verteidigung als schwerwiegend an, dass die Frau ihre damals vierjährige Tochter ins Kampfgebiet nach Syrien mitnahm. Die Anklagebehörde hatte für eine viereinhalbjährige Haftstrafe plädiert.

Im Haushalt eines "Sklavenhändlers" in der Stadt Rakka soll die Angeklagte 2016 für einige Tage eine von der Terrormiliz versklavte Jesidin ausgebeutet haben. Die Betreuung der Frau wertete die Verteidigung als Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Jesidin wird von einem Nebenklage-Anwalt in dem Prozess vertreten.

Laut Anklage reiste die Osnabrückerin Ende 2014 mit ihrer Tochter und einer 16-Jährigen, die sie angeworben haben soll, nach Syrien aus. Konkret werden der Frau unter anderem die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung vorgeworfen.

In seinem Plädoyer wies der Verteidiger dem Gerichtssprecher zufolge auf das Geständnis seiner Mandantin und ihre schwierige Kindheit hin. Sie habe Halt gesucht. Inzwischen nehme sie an einem Aussteigerprogramm Extremismus teil und habe als Zeugin auch in anderen Prozessen gegen IS-Rückkehrer ausgesagt.

In ihrem letzten Wort betonte die Frau, dass es ihr leid tue - vor allem in Bezug auf ihre Kinder. Sie bekam in Syrien noch drei Söhne, ein Kind starb. Das Urteil soll am 1. Juni verkündet werden.

© dpa-infocom, dpa:220525-99-427734/4

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