ProzesseBSG urteilt zu Hartz-IV-Anspruch von EU-Arbeitssuchenden

Kassel (dpa) - Die Landessozialgerichte sind sich uneins: Haben EU-Bürger Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie in Deutschland auf Jobsuche sind? Dazu will heute das Bundessozialgericht in Kassel eine Entscheidung fällen. Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern und Arbeit suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. So befand das Landessozialgericht Celle, der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewusst ausgeschlossen, um Sozialtourismus zu verhindern. Das Landessozialgericht in Essen dagegen entschied, dass dieser Ausschluss nicht mehr gelte.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Kassel (dpa) - Die Landessozialgerichte sind sich uneins: Haben EU-Bürger Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen, wenn sie in Deutschland auf Jobsuche sind? Dazu will heute das Bundessozialgericht in Kassel eine Entscheidung fällen. Nach geltendem Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern und Arbeit suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen. So befand das Landessozialgericht Celle, der Gesetzgeber habe EU-Bürger bewusst ausgeschlossen, um Sozialtourismus zu verhindern. Das Landessozialgericht in Essen dagegen entschied, dass dieser Ausschluss nicht mehr gelte.

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