Prozesse:Brauerei darf Bier nicht mehr als «bekömmlich» bewerben

Ravensburg (dpa) - Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff "bekömmlich" bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015. Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei. Brauereichef Gottfried Härle kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, er wolle in Berufung gehen.

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Ravensburg (dpa) - Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich“ bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015. Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei. Brauereichef Gottfried Härle kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, er wolle in Berufung gehen.

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