Süddeutsche Zeitung

Prozesse:Brauerei darf Bier nicht mehr als «bekömmlich» bewerben

Ravensburg (dpa) - Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff "bekömmlich" bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015. Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei. Brauereichef Gottfried Härle kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, er wolle in Berufung gehen.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Ravensburg (dpa) - Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff „bekömmlich“ bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015. Das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe, die nach einer Verordnung der Europäischen Union von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten sei. Brauereichef Gottfried Härle kündigte direkt nach der Urteilsverkündung an, er wolle in Berufung gehen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160216-99-776762
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Direkt aus dem dpa-Newskanal