Prozesse - Bonn:"Sugar Daddy"-Prozess: Haftbefehle gegen Männer aufgehoben

Bonn
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa (Foto: dpa)

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Bonn (dpa/lnw) - Im sogenannten "Sugar Daddy"-Prozess um räuberische Erpressung stehen zwei Angeklagte nicht mehr unter dringendem Tatverdacht. Deshalb seien die Haftbefehle gegen die 28 und 36 Jahre alten Männer aufgehoben worden, sagte eine Sprecherin des Bonner Landgerichts am Mittwoch. Sie seien aber weiterhin wegen des Tatvorwurfs angeklagt und wegen anderer Delikte auch noch in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft kommentierte die Entwicklung auf Anfrage nicht und verwies auf die laufende Beweisaufnahme. Zuvor hatte die "BILD" berichtet.

In dem Fall geht es um einen 50 Jahre alten Geschäftsmann, der um 1,6 Millionen Euro gebracht worden sein soll. Die beiden Angeklagten und eine Prostituierte (31) sollen laut Staatsanwaltschaft den Geschäftsmann immer wieder unter Druck gesetzt und das Geld verlangt haben. Die 31-Jährige hatte sich nach ihrer Festnahme im Februar 2019 umfassend zu dem Fall geäußert und ihre Mitangeklagten belastet.

Zur der Aufhebung der Haftbefehle kam es laut "BILD" nun jedoch, weil der Geschäftsmann am Dienstag aussagte, das Geld immer nur der Frau gegeben und auch von den Drohungen immer nur durch sie erfahren zu haben. Deshalb rückte die Kammer von einem dringenden Tatverdacht gegen die beiden ab.

Der Prozess hatte Mitte November wegen ungewöhnlich hoher Sicherheitsvorkehrungen mit großer Verspätung begonnen, weil die 31-Jährige bedroht worden war. Die beiden angeklagten Männer sollen Mitglieder einer Rockergruppe gewesen sein.

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