Prozesse - Bonn:Bonner Doppelmord-Prozess: Lebenslange Haftstrafe gefordert

Bonn (dpa/lnw) - Im Bonner Prozess um den Mord an einer Frau und ihrem Sohn hat die Anklage für den 47-jährigen Beschuldigten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Aushilfsfahrer habe seine getrennt lebende 48-jährige Lebensgefährtin und das gemeinsame elfjährige Kind in einer Nacht im September 2016 in ihrer Wohnung in Bonn getötet, sagte der Staatsanwalt am Montag vor dem Landgericht. Allerdings ging die Anklage im Fall der Frau nicht mehr von Mord, sondern von Totschlag aus, da auch ein Streit Auslöser für das Verbrechen gewesen sein könne. Bei dem Todesfall des von Geburt an kranken Sohnes, der im Schlaf mit einem USB-Ladekabel erdrosselt worden war, sei es aber Mord gewesen.

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Bonn (dpa/lnw) - Im Bonner Prozess um den Mord an einer Frau und ihrem Sohn hat die Anklage für den 47-jährigen Beschuldigten eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Aushilfsfahrer habe seine getrennt lebende 48-jährige Lebensgefährtin und das gemeinsame elfjährige Kind in einer Nacht im September 2016 in ihrer Wohnung in Bonn getötet, sagte der Staatsanwalt am Montag vor dem Landgericht. Allerdings ging die Anklage im Fall der Frau nicht mehr von Mord, sondern von Totschlag aus, da auch ein Streit Auslöser für das Verbrechen gewesen sein könne. Bei dem Todesfall des von Geburt an kranken Sohnes, der im Schlaf mit einem USB-Ladekabel erdrosselt worden war, sei es aber Mord gewesen.

Der Junge habe sterben müssen, weil er seinem Vater als Zeuge im Weg gestanden hätte. Die Tat sei heimtückisch begangen worden. Der Staatsanwalt ging nicht mehr davon aus, dass es das entscheidende Tatmotiv des spielsüchtigen Angeklagten war, den Diebstahl von 15 000 Euro - er hatte diese in der Wohnung seiner Familie an sich genommen - zu verdecken. Der Angeklagte war zunächst untergetaucht und drei Tage später in Duisburg im Rotlichtviertel festgenommen worden.

Viele Indizien, darunter DNA-Spuren am Mordwerkzeug, reichen laut Anklage für eine Verurteilung aus. Der Staatsanwalt sieht zudem eine besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung hält die Beweislage allerdings für "recht dünn" und hatte auf Freispruch plädiert.

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