Karlsruhe (dpa) - Internetnutzer müssen ihr WLAN gegen Missbrauch durch Hacker schützen, haften aber nicht für jede Sicherheitslücke. Wer sich auf eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlässt und dieses Passwort nicht ändert, verletzt keine Pflichten. Das entschied der Bundesgerichtshof. Solange ein und dieselbe Zahlenkombination nicht an mehreren Geräten voreingestellt ist, können Verbraucher demnach davon ausgehen, dass ihr WLAN marktüblich gesichert ist.
Prozesse:BGH nimmt WLAN-Nutzer in Schutz
Karlsruhe (dpa) - Internetnutzer müssen ihr WLAN gegen Missbrauch durch Hacker schützen, haften aber nicht für jede Sicherheitslücke. Wer sich auf eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlässt und dieses Passwort nicht ändert, verletzt keine Pflichten. Das entschied der Bundesgerichtshof. Solange ein und dieselbe Zahlenkombination nicht an mehreren Geräten voreingestellt ist, können Verbraucher demnach davon ausgehen, dass ihr WLAN marktüblich gesichert ist.
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