Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof macht den Weg frei für mehr Preiskampf bei medizinischen Hilfsmitteln wie Bandagen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Die Händler dürfen nach einem Grundsatz-Urteil darauf verzichten, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu berechnen. Zwar seien die Versicherten prinzipiell zur Selbstbeteiligung verpflichtet, entschieden die Karlsruher Richter. Dem Händler steht es demnach aber frei, von der Einziehung auf eigene Kosten abzusehen.
Prozesse:BGH erlaubt Zuzahlung bei medizinischen Hilfsmitteln
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof macht den Weg frei für mehr Preiskampf bei medizinischen Hilfsmitteln wie Bandagen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Die Händler dürfen nach einem Grundsatz-Urteil darauf verzichten, ihren Kunden die Zuzahlung an die gesetzliche Krankenkasse zu berechnen. Zwar seien die Versicherten prinzipiell zur Selbstbeteiligung verpflichtet, entschieden die Karlsruher Richter. Dem Händler steht es demnach aber frei, von der Einziehung auf eigene Kosten abzusehen.
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