Berlin:Streit um Lehrerin mit Kopftuch: Entscheidung am 9. Mai

Berlin (dpa/bb) - Im Streit um eine Berliner Lehrerin mit Kopftuch will das Arbeitsgericht am 9. Mai (13.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Die Anwältin des Landes Berlin und liberale Moscheegründerin Seyran Ates rechnete am Montag nach der Verhandlung mit einer Niederlage für den Senat. Sie zeigte sich enttäuscht, dass die Verfassungskonformität des Neutralitätsgesetzes nicht erörtert wurde.

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Berlin (dpa/bb) - Im Streit um eine Berliner Lehrerin mit Kopftuch will das Arbeitsgericht am 9. Mai (13.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Die Anwältin des Landes Berlin und liberale Moscheegründerin Seyran Ates rechnete am Montag nach der Verhandlung mit einer Niederlage für den Senat. Sie zeigte sich enttäuscht, dass die Verfassungskonformität des Neutralitätsgesetzes nicht erörtert wurde.

Ates, umgeben von vier Personenschützern, verteidigte das Berliner Gesetz. „Das Kopftuch steht nun mal für große Konflikte“, die sollten nicht durch Lehrerinnen in die Schule getragen werden. Gerade an Brennpunktschulen würden sich Kinder mit und ohne Kopftuch bekriegen.

Das Gesetz schreibt vor, dass Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) will daran festhalten. Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) meint, dass das Gesetz nicht zu halten sei. Die Linke als Koalitionspartner hat noch keine abschließende Meinung.

Die ausgebildete Lehrerin, die nicht ins Gericht kam und in Elternzeit ist, hatte mit Kopftuch einen Tag an einer Grundschule unterrichtet. Sie wurde freigestellt und dann einem Oberstufenzentrum zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Die junge Frau war laut Gericht vor der Einstellung gefragt worden, ob sie das Neutralitätsgesetz kenne und sie hatte es bejaht.

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