Prozesse - Berlin:Nach linksextremen Brandanschlägen: Bewährungsstrafe

Berlin
Eine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Mehr als zehn Jahre nach linksextremen Brandanschlägen in Berlin ist ein Angeklagter zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 46-Jährige habe sich der Beihilfe zur Brandstiftung schuldig gemacht, begründete das Landgericht der Hauptstadt das Urteil am Mittwoch. Als Mitglied einer militanten, staatsfeindlichen Gruppe namens "Revolutionäre Linke"(RL)/"Revolutionäre Aktionszellen" (RAZ) habe er bei zwei politisch motivierten Anschlägen gegenüber den Haupttätern zugesagt, sich um die Versendung des Bekennerschreibens zu kümmern. Durch habe er "psychische Beihilfe" geleistet.

Dem Angeklagten wurde zudem auferlegt, 360 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Zur Verurteilung hätten zwei in der Nacht zum 27. April 2011 verübte Anschläge geführt, so das Gericht. Diese seien von der Gruppierung, die im linksradikalen Spektrum agiert habe, verübt worden. Zunächst sei das Holztor der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin-Mitte und etwa eine halbe Stunde später die Eingangstür des Amtsgerichts Wedding in Brand gesetzt worden. Der Sachschaden habe insgesamt etwa 57.000 Euro betragen. In einem dritten Fall der Anklage erfolgte ein Freispruch.

Nach den Feststellungen der Richter war der Angeklagte ab dem Jahr 2009 Teil der Gruppierung. Sie habe von 2009 bis 2011 vor allem in Berlin mehrere nächtliche Brandanschläge auf Gebäude der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftslebens verübt.

"Es sollten Institutionen des Staates angegriffen und Aufsehen erregt werden", hieß es weiter im Urteil. Es sei den Tätern wichtig gewesen, sich zu den Anschlägen zu bekennen. Ob der Angeklagte an den Tatorten war, sei im Prozess nicht festgestellt worden. Doch er habe psychische Beihilfe geleistet. "Ohne die Bekennerschreiben hätten die Anschläge keinen Sinn gemacht." Zum Schuldspruch habe unter anderem ein Zettel mit E-Mail-Adressen von Tageszeitungen beziehungsweise Redaktionen geführt, der nach Überzeugung des Gerichts dem Angeklagten zuzuordnen sei.

Im Verfahren sei es zu einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung von etwa sechs Jahren gekommen, sagte der Vorsitzende Richter weiter. Ein Monat der verhängten Strafe gelte zur Kompensation als vollstreckt. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und elf Monate Haft auf Bewährung verlangt hatte. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:211201-99-215789/2

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