Prozesse - Berlin:Mutmaßliche IS-Rückkehrerin: Geständnis angekündigt

Berlin
Eine Statue der Justitia mit einer Waage und einem Schwert in ihren Händen. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Gegen eine mutmaßliche IS-Rückkehrerin hat am Berliner Kammergericht der Prozess begonnen. Die 31-Jährige soll im Dezember 2014 mit ihrer damals dreijährigen Tochter von Berlin aus nach Syrien gereist sein, um sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Die Verteidiger kündigten am Donnerstag ein Geständnis der 31-Jährigen für den zweiten Verhandlungstag am 3. Juni an.

Die Frau steht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Entziehung Minderjähriger, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Betrug sowie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor Gericht.

Sie habe eine radikal-islamistische Gesinnung vertreten und sich aus freiem Entschluss in das Herrschaftsgebiet des IS in Syrien begeben, heißt es in der Anklage. Dabei habe sie dem in Deutschland verbliebenen Vater die kleine Tochter dauerhaft entzogen. In Syrien soll die Frau nacheinander mehrere IS-Kämpfer nach islamischem Recht geheiratet haben. Ihre Tochter und ihre weiteren in Syrien geborenen Kinder habe sie im Sinne der IS-Ideologie erzogen.

Das Mädchen wurde laut Anklage Zeugin von Gewalthandlungen und Bombenangriffen mit Todesopfern. Es sei davon auszugehen, dass diese lebensbedrohenden Umstände bei dem Kind eine posttraumatische Belastungsstörung hervorgerufen habe. Die Tochter sei "hochgradig entwicklungsschädigendem Erleben" ausgesetzt gewesen.

Nach dem Tod eines ihrer Ehemänner soll die Angeklagte über ein Sturmgewehr und einem sogenannten Einsatzgürtel verfügt haben. Im September 2018 soll sie schließlich wegen der zunehmend erschwerten Lebensbedingungen mit ihren Kindern von Syrien in die Türkei gereist sein. Im April 2019 sei sie - inzwischen hochschwanger mit dem vierten Kind - nach Deutschland zurückgekehrt.

Seit August 2020 ist die Frau in Haft. Dem angekündigten Geständnis ging ein Verständigungsgespräch der Prozessbeteiligten voraus. Das Gericht hat der Angeklagten im Fall eines detaillierten Geständnisses eine Strafe von maximal drei Jahren und neun Monaten Haft zugesichert. Die untere Grenze liege bei drei Jahren Haft.

© dpa-infocom, dpa:210527-99-762507/2

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