Prozesse - Berlin:Demonstrantin gestoßen: Geldstrafe für Polizisten

Prozesse - Berlin: "Polizei" steht auf der Uniform eines Polizisten. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild
"Polizei" steht auf der Uniform eines Polizisten. Foto: Jens Büttner/zb/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Ein Polizeibeamter ist in einem Prozess um den Sturz einer Demonstrantin zu 2500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den 36-Jährigen am Mittwoch der Körperverletzung im Amt schuldig, weil er die Seniorin bei der Auflösung einer nicht genehmigten Demonstration gegen Corona-Maßnahmen zu hart angegangen war.

Das Gericht urteilte, der Polizist habe die Frau, die zögerlich auf ihn zugekommen sei, ohne Rechtfertigung nach hinten geschubst. "Er hätte sie wegschieben können", sagte die Richterin. Weil es eine schwierige Situation gewesen sei und es viele Provokationen gegeben habe, liege ein minderschwerer Fall vor.

Der 36-Jährige hatte im Bereich des Tiergartens Absperrmaßnahmen durchgeführt und Personen aufgefordert, den Ort zu verlassen. Die später gestürzte Frau sei mehrfach von dem Polizisten zum Verlassen des Platzes aufgefordert und zurückgeschoben worden, da sie den Einsatz behindert habe.

Als mehrere Polizisten einen Demonstranten weggetragen hätten, habe sich die heute 63-Jährige in die direkte Nähe der Festnahme begeben. Der 36-Jährige habe die Frau mit einem heftigen Ruck von sich geschoben, so die Anklage. Für die Demonstrantin sei dies so überraschend geschehen, dass sie zu Boden stürzte und Prellungen erlitt.

Der angeklagte Polizist hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Die Frau habe seine Anweisungen ignoriert, er habe versucht, sie zurückzuschieben. Als sie und ein weiterer Demonstrant auf ihn zugekommen seien, habe er allein zwischen zwei Polizeifahrzeugen gestanden, seine Kollegen hätten gerade einen Mann festgenommen. Er sei überzeugt gewesen, dass die Frau und ihr Begleiter die Festnahme stören und verhindern wollten - "solche Szenen gab es an dem Tag immer wieder". Polizisten seien getreten und geschlagen worden.

Das Gericht verhängte eine Strafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der Staatsanwalt hatte 40 Tagessätze gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:220921-99-849588/4

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