Augsburg:Allgäuer Imbiss-Besitzer darf nachts keine Döner verkaufen

Augsburg (dpa/lby) - Der Besitzer eines Dönerladens in Kempten darf weiterhin nachts kein Essen zum Mitnehmen verkaufen. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg am Mittwoch. Der Gastronom hatte gegen eine Auflage der Stadt geklagt, die es ihm verbietet, seine Brotfladen nach 22.00 Uhr auf die Straße zu verkaufen. Die Stadt hatte damit auf Anwohnerbeschwerden wegen Lärms reagiert.

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Augsburg (dpa/lby) - Der Besitzer eines Dönerladens in Kempten darf weiterhin nachts kein Essen zum Mitnehmen verkaufen. Dies urteilte das Verwaltungsgericht Augsburg am Mittwoch. Der Gastronom hatte gegen eine Auflage der Stadt geklagt, die es ihm verbietet, seine Brotfladen nach 22.00 Uhr auf die Straße zu verkaufen. Die Stadt hatte damit auf Anwohnerbeschwerden wegen Lärms reagiert.

Das Gericht wies die Klage des Mannes nun ab, wie ein Sprecher sagte. Die Richter legten ihr Urteil schriftlich vor, nachdem die Parteien auf eine weitere mündliche Verhandlung verzichtet hatten. Bei einem früheren Verhandlungstermin im August war eine Entscheidung vertagt worden.

Nach Auskunft der Stadt darf der Mann zwar in seinem Imbiss bis frühmorgens Döner verkaufen. Denn in Kempten gibt es mit Ausnahme einer Putzstunde zwischen fünf und sechs Uhr morgens keine Sperrstunde für Gaststätten. Nur der Straßenverkauf ist ihm nachts untersagt.

„Ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe - darauf hat der Bürger einen Anspruch“, hatte die Richterin Beate Schabert-Zeidler im August gesagt. Für Klaus-Dieter Maier, den Anwalt des Imbiss-Betreibers, war der Döner-Laden gar nicht für den nächtlichen Lärm verantwortlich - sondern die umliegenden Wirtschaften, die bis in die Nacht Alkohol ausschenken dürfen.

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