Ansbach:Lebenslange Haftstrafe im Ansbacher Mordprozess gefordert

Ansbach (dpa/lby) - Im Ansbacher Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer Rollstuhlfahrerin hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den 27 Jahre alten Angeklagten lebenslange Haft beantragt. Das Gericht solle außerdem die besondere Schwere der Schuld feststellen - damit wäre eine nach 15 Jahren mögliche Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nicht zu erwarten. Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags.

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Ansbach (dpa/lby) - Im Ansbacher Mordprozess um den gewaltsamen Tod einer Rollstuhlfahrerin hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch für den 27 Jahre alten Angeklagten lebenslange Haft beantragt. Das Gericht solle außerdem die besondere Schwere der Schuld feststellen - damit wäre eine nach 15 Jahren mögliche Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nicht zu erwarten. Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags.

Laut Anklage soll der Mann seine Großtante am 3. Oktober 2016 in deren Haus in Feuchtwangen (Landkreis Ansbach) getötet haben, um an rund 200 Euro zu kommen. Er soll die 84 Jahre alte Rollstuhlfahrerin geschlagen, gewürgt und getreten haben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft warf der 27-Jährige die alte Dame anschließend die Kellertreppe hinunter und schlug mit einer Holzschwelle auf sie ein.

„Die Frau hatte über 40 Verletzungen“, sagte Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger in seinem Plädoyer. Der Todeskampf des Opfers habe sich mehrere Minuten hingezogen.

Der zwei Jahre jüngere Bruder des 27-Jährigen, der bei der Tat mit im Haus gewesen war, ist ebenfalls wegen Mordes angeklagt. Von diesem Vorwurf rückte Schrotberger aber ab: Er forderte für den Mann eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten wegen unterlassener Hilfeleistung. Er habe seinen Bruder von der Tat abhalten wollen und „Hör auf, hör auf!“ geschrien, hatte der 25-Jährige unter Tränen am ersten Verhandlungstag ausgesagt. Auf die Frage, warum er nicht eingegriffen habe, sagte er, er habe Angst vor seinem Bruder gehabt.

Das Urteil will das Gericht am 21. Dezember bekanntgeben.

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