Prozesse - Aachen:Freispruch für Anwalt von erfundenem NSU-Opfer: Revision

Aachen
Ein Staatsanwalt steht vor einem Stapel Gerichtsakten. Foto: Christian Charisius/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Aachen (dpa) - Nach dem Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Aachener Landgerichts eingelegt. Das sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag. Das Gericht hatte den Mann am Montag vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, weil ihm kein Vorsatz nachzuweisen sei. Die Staatsanwaltschaft in Aachen hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

Der Anwalt aus Eschweiler bei Aachen war im Münchner NSU-Prozess im Namen eines Opfers des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße aufgetreten - das vermeintliche Opfer gab es jedoch gar nicht. Nach Auffassung des Landgerichts hatte der angeklagte Jurist nachlässig gehandelt und war bis zuletzt gutgläubig gewesen - dafür könne er aber nicht strafrechtlich belangt werden. Das Mandat war ihm von einem anderen Anwalt angetragen worden. Über die Revision hatten zuvor die "Aachener Nachrichten" berichtet.

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