Prozess:Strafen gegen Extremisten der „Goyim“-Partei rechtskräftig

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. (Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild)

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Düsseldorf (dpa) - Die Haftstrafen gegen drei Rechtsextremisten der „Goyim“-Partei sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision gegen das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Gericht hatte die drei Männer wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung zu Strafen zwischen zwei und fünf Jahren Haft verurteilt.

Der Gründer und Rädelsführer der antisemitischen Partei erhielt mit fünf Jahren Haft die höchste Strafe. Er hatte auf der russischen Internet-Plattform „vk.com“ extrem antisemitische,rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträgeveröffentlicht. Für die Partei habe er ein hakenkreuzähnliches Logo verwendet.

Die beiden Haupttäter waren im niederländischen Heerlen und in Berlin festgenommen worden. Der dritte Mann, dessen zwei Jahre Haft zur Bewährung ausgesetzt wurden, stammt aus Duisburg.

Die Männer wollten antisemitischen Hass schüren, zu Gewalt gegen Juden anstacheln und Juden weltweit vernichten. Diese Ziele hätten sie sogar in einem Manifest niedergeschrieben. Das Oberlandesgericht habe die Gruppe zu Recht als kriminelle Vereinigung eingestuft, befand der BGH.

© dpa-infocom, dpa:230803-99-682560/2

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