Prozess gegen Attentäter Breivik in Oslo:"Machen Sie mich nicht lächerlich"

Lesezeit: 3 min

Genervt und beleidigt reagiert der Angeklagte auf unbequeme Nachfragen: An Tag drei des Verfahrens in Oslo soll sich Anders Behring Breivik zu seiner rechtsextremen Radikalisierung erklären. Immer besser gelingt es der Staatsanwaltschaft, den Attentäter zu entlarven - als Einzeltäter, der sich ein menschenverachtendes Weltbild zusammengesponnen hat.

Wie wurde aus dem Norweger Anders Behring Breivik ein rechtsextremistischer Massenmörder? Diese Frage steht im Zentrum des dritten Prozesstages in Oslo. Antwort geben soll einmal mehr der Angeklagte selbst, der sich wegen Terrorismus und vorsätzlichen Mordes verantworten muss. 77 Menschen hat Breivik am 22. Juli vergangenen Jahres bei einem Bombenanschlag in Oslo und einem Massaker auf der Insel Utøya getötet.

Im Gegensatz zu seinem Auftreten an den beiden vorherigen Tagen wirkt der 33-Jährige - einmal mehr im schwarzen Anzug mit Gürtel - am Mittwoch erschöpft und unsicher. Genervt und ausweichend reagiert er auf Fragen zu seiner Radikalisierung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Breivik seinen Hass auf alles Multikulturelle und seine politische Ideologie zwischen 2001 und 2006 entwickelte. Er habe vor allem über das Internet Kontakt zu Gleichgesinnten gesucht, erklärt der Angeklagte. Von der rechtsextremen Szene in Norwegen habe er sich jedoch ferngehalten - aus Angst, von Polizei und Geheimdiensten überwacht zu werden.

Mehrmals reiste Breivik eigenen Angaben zufolge nach Liberia, einmal angeblich, um sich mit einem gesuchten serbischen Kriegsverbrecher zu treffen. Den Namen des Mannes will er jedoch nicht nennen. Bei der Einreise in das westafrikanische Land habe er angegeben, für Unicef zu arbeiten - und ein "blutendes Herz" zu haben. Er will dort auch an einem Trainingskurs für Revolutionäre teilgenommen haben: Unter anderem habe er rhetorische und Propaganda-Strategien sowie Kenntnisse zum Bombenbau erworben.

Breivik kritisiert "Delegitimierungsstrategie" der Staatsanwaltschaft

Als die Sprache auf seine Kontakte zu anderen militanten Nationalisten und dem angeblichen Netzwerk der "Knights Templar" (Tempelritter) kommt, weigert sich Breivik, zu antworten: "Ich möchte das nicht kommentieren. Sie können dieses Thema einfach überspringen", sagt er mehrmals. "Wenn Sie nicht antworten, kann das gegen Sie verwendet werden", merkt Richterin Wenche Elizabeth Arntzen an. "Ich hoffe, Sie legen weniger Gewicht darauf, mich lächerlich zu machen, und mehr auf die Sache", sagt der 33-Jährige in Richtung von Anklagevertreterin Inga Bejer Engh. Breivik wirft ihr vor, eine "Delegitimisierungsstrategie" zu verfolgen.

Fast ängstlich wirkt er in diesen Momenten. Immer besser gelingt es der Staatsanwaltschaft, Breivik zu entlarven: als Einzeltäter, der sich ein menschenverachtendes Weltbild zusammengesponnen hat. Der Angeklagte ist sichtlich bemüht, den Eindruck aufrechtzuerhalten, hinter seinen Taten stünde ein ganzes Terrornetzwerk.

Er beklagt, dass die Polizei seine Facebook-Kontakte nicht weiterverfolgt habe. Am Tag des Attentats hatte der Rechtsradikale sein mehr als 1500 Seiten starkes Manifest nach eigener Aussage an 8000 Freunde verschickt. Einer dieser Freunde sei wie er Mitglied des Tempelritter-Ordens, behauptet Breivik. Die norwegischen Behörden können bislang nicht auf den Account des Attentäters bei dem sozialen Netzwerk zugreifen. Ein Rechtshilfeersuchen an die USA wurde jedoch gestellt, dort hat Facebook seinen Hauptsitz.

Er habe Angst davor, die Ermittler könnten seinen Facebook-Account knacken, sagt Breivik wenig später - und widerspricht sich damit selbst. Auch Matthew Price, Gerichtsreporter der BBC, konstatiert via Twitter: "Wir bekommen ein verwirrendes und inkonsistentes Bild von Breivik, und ich denke, er merkt das. Er sieht unsicher aus."

Am Nachmittag befragt dann die Verteidigung den Angeklagten. Breivik bezeichnet sich selbst als "militanter Christ": Er glaube an Gott und an ein Leben nach dem Tod. An anderer Stelle spricht er von sich selbst als "Anti-Nazi": Ziel der Nationalsozialisten sei Expansion gewesen, er jedoch strebe nach einer Isolation Norwegens.

Gratwanderung für das Gericht

Bereits am ersten Tag hatte Breivik die ihm zur Last gelegten Taten zwar eingeräumt, die Strafschuld erkannte er jedoch nicht an: Er habe aus Nothilfe gehandelt, sagte der Beschuldigte. Am Dienstag prahlte er mit seinen Taten, verhöhnte die Toten und Verletzten: Bei den Opfern auf Utøya habe es sich nicht um "unschuldige Kinder" gehandelt, erklärte der Angeklagte. "Das waren (...) politische Aktivisten, die für den Multikulturalismus arbeiteten." Zum Zeitpunkt des Attentats fand auf der Insel im Tyrifjord, etwa 30 Kilometer nordwestlich der Hauptstadt ein Jugendlager der sozialdemokratischen Arbeiterpartei Norwegens statt.

Die Einlassungen des Islamhassers sind eine Gratwanderung für das Gericht. Einerseits steht Breivik wie jedem Beschuldigten das Recht zu, sich zu verteidigen. Andererseits sind seine Äußerungen insbesondere für die Angehörigen der Opfer und die Überlebenden nur schwer zu ertragen. Mehrfach unterbrach Richterin Wenche Elizabeth Arntzen den Angeklagten am Dienstag während seines mehr als einstündigen Vortrags und forderte ihn auf, sich zu mäßigen.

Breiviks Aussagen sind jedoch wichtige Beweise zur Beurteilung seiner Zurechnungsfähigkeit. Die Frage, ob er bei seinen Bluttaten im Wahn handelte, ist zentral für den Ausgang des Prozesses. Zwei Gutachter-Teams haben den Angeklagten vor Prozessbeginn untersucht und sind zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen. Die vier Rechtspsychiater sind ebenfalls im Gerichtssaal anwesend und haben die Möglichkeit, ihre Gutachten auf Grundlage ihrer Beobachtungen noch einmal zu überarbeiten. Ihre Aussagen sind für Ende Juni eingeplant.

Falls das Gericht Breivik für geisteskrank hält, würde er in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Wird er für zurechnungsfähig erklärt, könnte er für seine Taten 21 Jahre ins Gefängnis kommen - die Höchststrafe in Norwegen.

Anmerkung der Redaktion: Süddeutsche.de hatte zunächst berichtet, Breivik berufe sich auf Notwehr. Das Osloer Gericht korrigierte diese Detail - das vermutlich auf einen Übersetzungsfehler zurückgeht - später und wies darauf hin, der Angeklagte nehme für sich in Anspruch, aus Nothilfe gehandelt zu haben. Damit ist die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben oder Eigentum von anderen Personen gemeint, in diesem Fall für das norwegische Volk.

© Süddeutsche.de/dpa/jobr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: