Prozess:Eltern dürfen Facebook-Konto der verstorbenen Tochter nicht einsehen

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  • Die Eltern eines verstorbenen Mädchens bekommen keinen Zugang zu dessen Facebook-Konto. Das hat das Berliner Kammergericht entschieden.
  • Die Eltern wollten in den Nachrichten ihrer Tochter Aufschlüsse über deren ungeklärten Tod bekommen.
  • Die Richter des Kammergerichts ließen aber die Entscheidung offen, ob ein Facebook-Konto nun vererbbar ist oder nicht.

Mit dem Tod erlöschen Arbeitsverträge und Vereinsmitgliedschaften. Zeitungsabos dagegen laufen weiter, bis ein Erbe sie kündigt. Persönliche Briefe und Tagebücher gehen ebenfalls an die Hinterbliebenen. Aber was passiert mit den Aktivitäten in sozialen Netzwerken? Kann ein Facebook-Konto vererbt werden? Mit dieser Frage hat sich das Kammergericht Berlin in zweiter Instanz beschäftigt.

Die Richter haben entschieden, dass Eltern keinen Anspruch darauf haben, das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes einzusehen. Mit der Entscheidung stellte es sich gegen ein erstes Urteil des Landgerichts aus dem Jahr 2015. "Wir sehen es anders als das Landgericht", sagte der Vorsitzende Richter Björn Retzlaff. Er betonte aber auch, dass die Entscheidung nicht leicht gefallen sei.

Geklagt hatte eine Mutter, deren Tochter 2012 an einem Berliner U-Bahnhof von einem einfahrenden Zug tödlich verletzt wurde. Bis heute sind die Umstände des Todes der damals 15-Jährigen nicht geklärt. Die Eltern wollten herausfinden, ob es sich um einen Suizid gehandelt haben könnte und fordern von Facebook Zugang unter anderem zu den Chat-Nachrichten.

Doch der US-Konzern weigerte sich und berief sich dabei auf den Datenschutz. Von den Offenlegung der Nachrichten seien auch die anderen Nutzer betroffen, die damals mit der 15-Jährigen über Facebook in Kontakt waren. Sie seien davon ausgegangen, dass ihre Nachrichten privat bleiben.

In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht im Sinne der Mutter entschieden. Facebook war dagegen in Berufung gegangen, weshalb die Entscheidung nun beim Kammergericht lag. Die Richter hatten zunächst eine Einigung angeregt, diese war aber nicht zustande gekommen.

Die Richter des Kammergerichts haben in ihrer Entscheidung die Frage, ob ein Facebook-Konto überhaupt vererbt werden kann, offengelassen. Für das Urteil ausschlaggebend war das Fernmeldegeheimnis. Auch wenn dieses seinen Ursprung in der Telefonie habe, könne es hier angewendet werden, sagte Retzlaff.

Facebook begrüßte das Urteil. "Gleichzeitig fühlen wir mit der Familie und respektieren ihren Wunsch", sagte ein Sprecher des Unternehmens. Man bemühe sich darum eine Lösung zu finden, "die der Familie hilft und gleichzeitig die Privatsphäre Dritter, die möglicherweise betroffen sind, schützt."

Gegen das Urteil ist eine Revision beim Bundesgerichtshof zugelassen.

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:Dürfen Eltern das Facebook-Konto ihres toten Kindes öffnen?

Am Mittwoch verkündet das Kammergericht Berlin ein Urteil, das wegweisend sein könnte. Es geht um den Tod einer 15-Jährigen, die von einem Zug erfasst wurde.

Von Wolfgang Janisch

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