Schwerin:Eilantrag gegen Video-Überwachung des Marienplatzes

Schwerin (dpa/mv) - Der Landesdatenschutzbeauftragte hat beim Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag gegen die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz gestellt. Der Antrag sei am Donnerstag eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Der Datenschutzbeauftragte Heinz Müller fordert demnach vom Land, seinen Untersagungsbescheid vom 1. Februar durchzusetzen.

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Schwerin (dpa/mv) - Der Landesdatenschutzbeauftragte hat beim Verwaltungsgericht Schwerin einen Eilantrag gegen die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz gestellt. Der Antrag sei am Donnerstag eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Der Datenschutzbeauftragte Heinz Müller fordert demnach vom Land, seinen Untersagungsbescheid vom 1. Februar durchzusetzen.

Müller hatte sein Verbot der Video-Überwachung vor einer Woche damit begründet, dass die Aufnahmen der acht Kameras unverschlüsselt per Funk in das Schweriner Polizeizentrum übertragen würden. Das Verbot sollte bis zur Sicherstellung einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder einer vergleichbaren Sicherung der Bilddaten gelten. Das Innenministerium ist dagegen der Ansicht, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, um ein Abgreifen von Daten von außen zu verhindern.

Die für das Verfahren zuständige 1. Kammer des Gerichts hat dem Land nach Angaben der Sprecherin eine Frist von drei Wochen zur Stellungnahme gesetzt. Zugleich regte sie ein richterliches Güteverfahren zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits an. Eine Antwort stehe noch aus.

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