Leipzig:Schröter begrüßt Urteil: äußert Verständnis für Polizisten

Brandenburgs Inneminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte begrüßt. Damit sei...

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Inneminister Karl-Heinz Schröter (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte begrüßt. Damit sei für alle Seiten Rechtssicherheit geschaffen worden, erklärte Schröter am Donnerstag. „Ich habe aber persönlich auch Verständnis für die Polizistinnen und Polizisten, die aufgrund vermehrter Anfeindungen auf eine namentliche Kennzeichnung verzichten wollen“, ergänzte er.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte als rechtmäßig. Zwar greife die Pflicht zum Tragen eines Namensschildes oder einer Nummer in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Polizisten ein. Dieser Eingriff sei aber verfassungsgemäß, urteilte das Gericht in Leipzig. Damit unterlagen zwei Polizisten aus Brandenburg auch in dritter Instanz.

Die Kennzeichnungspflicht stärke die Bürgernähe und Transparenz der Polizeiarbeit, erklärte das Gericht. Zum anderen gewährleiste sie eine leichtere Aufklärbarkeit bei illegalem Handeln von Polizisten.

Eine Kennzeichnungspflicht gibt es in einer ganzen Reihe von Bundesländern, darunter Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz.

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