Neukirchen:Amtsgericht lehnt Prozess wegen ertrunkener Geschwister ab

Neukirchen (dpa/lhe) - Die juristische Aufarbeitung der Tragödie um drei in einem Dorfteich in Nordhessen ertrunkene Geschwister verzögert sich wegen eines Hin und Her bei den Gerichten weiter. Zwar ist seit September 2017 Anklage gegen den Bürgermeister von Neukirchen erhoben. Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft Klemens Olbrich (CDU) fahrlässige Tötung vor. Doch es ist unklar, wie und wann es in dem Fall weitergeht.

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Neukirchen (dpa/lhe) - Die juristische Aufarbeitung der Tragödie um drei in einem Dorfteich in Nordhessen ertrunkene Geschwister verzögert sich wegen eines Hin und Her bei den Gerichten weiter. Zwar ist seit September 2017 Anklage gegen den Bürgermeister von Neukirchen erhoben. Die Staatsanwaltschaft Marburg wirft Klemens Olbrich (CDU) fahrlässige Tötung vor. Doch es ist unklar, wie und wann es in dem Fall weitergeht.

Beim Amtsgericht Schwalmstadt lag zuletzt die Entscheidung zur Zulassung der Anklage und einer Prozesseröffnung. Nach monatelanger Prüfung teilte das Gericht auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit: Der Strafrichter halte seine Zuständigkeit „wegen der Bedeutung der Sache“ für nicht gegeben.

Die Akten sollen nun dem Landgericht Marburg vorgelegt werden. Es hat zu entscheiden, ob es den Fall übernimmt oder ihn wieder zurück an das Amtsgericht Schwalmstadt verweist. Das kann aber Wochen dauern. Derzeit liegen die Akten wieder bei der Staatsanwaltschaft Marburg, wie eine Sprecherin bestätigte. Der zuständige Dezernent werde nun eine Stellungnahme verfassen, welches Gericht seiner Auffassung nach für den Fall zuständig ist.

Die drei Kinder im Alter von fünf, acht und neun Jahren hatten sich am Abend des 18. Juni 2016 an dem Teich im Ortsteil Seigertshausen (Schwalm-Eder-Kreis) aufgehalten und waren darin ohne Fremdeinwirkung ertrunken. Laut Staatsanwaltschaft versäumte es Bürgermeister Olbrich als Verantwortlicher für Sicherungsmaßnahmen, den Löschteich als potenzielle Gefahrenquelle abzusichern und einzuzäunen.

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