Opferschutz und Transparenz:Ein Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

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Oft prallen vor Gericht der Wunsch nach Opferschutz und der Grundsatz der Öffentlichkeit aufeinander. (Foto: dpa; SZ-Bearbeitung)

Der Schutz von minderjährigen Opfern ist der häufigste Grund dafür, dass eine Berichterstattung aus dem Gerichtssaal verboten wird - so auch beim Prozess um den Missbrauchskomplex in Münster. Doch die Abschottung hat auch Kehrseiten: Sie kann dem Vertrauen in den Rechtsstaat schaden.

Von Annette Ramelsberger

Seit November saß der 28-jährige Adrian V. vor dem Landgericht Münster. Er soll seinen elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder vergewaltigt und anderen Männern zum Missbrauch angeboten haben, in einer Gartenlaube, die ihm seine eigene Mutter zur Verfügung gestellt hat. Dafür muss er nun 14 Jahre ins Gefängnis und anschließend in Sicherungsverwahrung, urteilte das Landgericht Münster. Die Mutter saß mit auf der Anklagebank und wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, auch drei seiner "Kunden" müssen für mehrere Jahre in Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Prozess war eines der wichtigsten Verfahren im Kampf des Rechtsstaats gegen die gewerbsmäßige Vergewaltigung und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Mehr als 50 Verhandlungstage hat sich das Gericht bemüht, diesen Fall aufzuklären. Allein - es hat außerhalb Münsters so gut wie niemand mitgekriegt.

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