Landgericht Lübeck:Geheimnisverrat: Polizist muss erneut vor Gericht

Lesezeit: 1 min

Der Sitz des neuen 6. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig. (Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/dpa)

Ein Polizeigewerkschafter sticht Dienstgeheimnisse an einen Journalisten durch, weil er „Missstände“ anprangern will. Nach einem Urteil des BGH steht ihm deswegen ein weiterer Prozess bevor.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Leipzig/Lübeck (dpa) - Ein ehemaliger Polizeigewerkschafter aus Schleswig-Holstein muss wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof in Leipzig hob am Donnerstag ein erstes Urteil des Landgerichts Lübeck vom Oktober 2022 teilweise auf (Az.: 5 StR 283/23). Insbesondere die Fälle, in denen der Mann damals freigesprochen war, soll eine andere Strafkammer noch einmal neu prüfen und über sie entscheiden. Auch über die Höhe der Strafe und einige weitere Rechtsfragen muss noch einmal neu entschieden werden.

Der ehemalige stellvertretende Landeschef einer Polizeigewerkschaft hatte gestanden, mehrfach Dienst- und Privatgeheimnisse an einen befreundeten Journalisten weitergegeben zu haben. Damit habe er „Missstände“ in der Polizeiführung öffentlich machen wollen. Das Landgericht Lübeck hatte ihn wegen Geheimnisverrats zu einer Geldstrafe von 330 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. In vier der angeklagten Fälle war er freigesprochen worden.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten Revisionen gegen das Urteil eingelegt, über die jetzt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden hat. Die Staatsanwaltschaft hatte damals statt einer Geldstrafe eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Die Verteidigung des Angeklagten hatte auf eine niedrigere Strafe plädiert.

Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte in weit größerem Umfang Erfolg als die des Angeklagten. Das Landgericht soll nun vor allem prüfen, ob sich der Polizist in mehr Fällen als im ersten Urteil angenommen einer Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gemacht hat. Dafür reiche eine mittelbare Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen aus, so der 5. Strafsenat. Der Polizist habe eine herausgehobene Stellung gehabt und er habe wiederholt Informationen an den Journalisten weitergegeben.

Der Verteidiger des Polizisten hatte in der mündlichen Verhandlung in Leipzig versucht, einen neuen Prozess in Lübeck zu verhindern. Sein Mandat habe mit dem ersten Urteil „seinen Frieden gemacht“, sagte Anwalt Wolf-Rüdiger Molkentin. Der Polizeibeamte habe Verantwortung für seine Taten übernommen und auch sein Bedauern ausgedrückt, dass es so weit kommen konnte. Molkentin regte an, dass der 5. Strafsenat des BGH über die Höhe der Strafe direkt entscheidet - ohne erneuten Prozess. Dem folgten die Bundesrichter allerdings nicht.

Gegen den Polizeikommissar läuft auch immer noch ein Disziplinarverfahren. Das Innenministerium in Kiel teilte auf Anfrage mit, dass das Verfahren für die Dauer des Strafprozesses ausgesetzt sei. Der Beamte sei vorläufig des Dienstes enthoben.

© dpa-infocom, dpa:240215-99-01848/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: