München:Hunderte Verfahren wegen Mindestlohn-Verstößen

Das Logo der deutschen Zollbehörde prangt an einer Uniform. (Foto: Ralf Hirschberger/dpa/Archivbild)

Seit Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 steigt die Zahl der aufgedeckten Verstöße seitens der Arbeitgeber in...

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München (dpa/lby) - Seit Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 steigt die Zahl der aufgedeckten Verstöße seitens der Arbeitgeber in Bayern. Bis einschließlich 2018 wurden nach Angaben des Arbeitsministeriums 2205 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Im selben Zeitraum fielen mehr als 2,8 Millionen Euro an Verwarnungs- und Bußgeldern sowie sogenannten Einziehungs- und Verfallbeträgen wegen Verstößen an. Tendenz in beiden Fällen: deutlich steigend.

Weil die Zollverwaltung verstärkt die Bereiche und Branchen ins Visier nehme, in denen am ehesten mit Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen zu rechnen ist, steige die Zahl der Ermittlungsverfahren und die der festgesetzten Schadenssummen, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der SPD im Landtag. Aus den Zahlen lässt sich aus Sicht der Staatsregierung daher kein politischer Handlungsbedarf ableiten.

SPD-Fraktionschef Horst Arnold interpretiert die Zahlen hingegen als Beleg für die Notwendigkeit systematischer Kontrollen: Der Mindestlohn müsse auch wirklich bei allen bayerischen Beschäftigten ankommen, erklärte er am Sonntag. „Das geht jedoch nur, wenn die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert und seine Nichteinhaltung sanktioniert wird.“ Dies schütze nicht nur Arbeitnehmer, „sondern auch die überwältigende Mehrheit an Unternehmen, die sich anständig verhalten und die unter den „schwarzen Schafen“ zu leiden haben. Mittelfristiges Ziel müsse sein, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur die „großen Fische“ überprüfe, sondern wirklich systematisch kontrolliere, sagte Arnold laut Mitteilung.

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