Leipzig:Bundesgericht bestätigt Verbot eines Hells-Angels-Clubs

Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Rockerclubs "Hells Angels MC Bonn" bestätigt. Das Gericht in Leipzig wies am Donnerstagabend eine Klage von 14 früheren Mitgliedern gegen eine Verfügung des Bundesinnenministeriums ab. (Az.: 1 A 14.16) Die Rocker hatten argumentiert, dass das Verbot vom November 2016 ins Leere gehe, weil sich der Club schon im Sommer davor selbst aufgelöst hatte.

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Leipzig (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des Rockerclubs „Hells Angels MC Bonn“ bestätigt. Das Gericht in Leipzig wies am Donnerstagabend eine Klage von 14 früheren Mitgliedern gegen eine Verfügung des Bundesinnenministeriums ab. (Az.: 1 A 14.16) Die Rocker hatten argumentiert, dass das Verbot vom November 2016 ins Leere gehe, weil sich der Club schon im Sommer davor selbst aufgelöst hatte.

Die Leipziger Richter stellten allerdings fest, dass der Verein zum Zeitpunkt des Verbots noch nicht vollständig liquidiert gewesen sei. Es hätten noch Reste von Vereinsvermögen bestanden. Das reiche für die Wirksamkeit des Verbots aus.

Die „Hells Angels MC Bonn“ hatten ihr Clubhaus im rheinland-pfälzischen Neustadt/Wied, waren aber eine Abspaltung einer Bonner Gruppierung. Zudem war der Club nach Festellung der Behörden auch länderübergreifend in Nordrhein-Westfalen aktiv.

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