Landau in der Pfalz:Doch keine Revision nach Urteil gegen Ex-Fußballprofi

Koblenz/Landau (dpa/lrs) - Das Urteil gegen einen ehemaligen Bundesligaprofi des VfB Stuttgart wegen Beihilfe zum Drogenhandel ist rechtskräftig. Sowohl Ankläger als auch Verteidigung hätten ihre Revision zurückgezogen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am Donnerstag. Das Landgericht in Landau hatte den 62 Jahre alten Ex-Fußballprofi zu drei Jahren Haft verurteilt. Am Mittwoch hatte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von den Revisionen berichtet.

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Koblenz/Landau (dpa/lrs) - Das Urteil gegen einen ehemaligen Bundesligaprofi des VfB Stuttgart wegen Beihilfe zum Drogenhandel ist rechtskräftig. Sowohl Ankläger als auch Verteidigung hätten ihre Revision zurückgezogen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am Donnerstag. Das Landgericht in Landau hatte den 62 Jahre alten Ex-Fußballprofi zu drei Jahren Haft verurteilt. Am Mittwoch hatte ein Gerichtssprecher auf Anfrage von den Revisionen berichtet.

„Wir sind der Auffassung, dass eine Neuauflage des Prozesses nicht zu einer von uns angestrebten höheren Bestrafung geführt hätte“, sagte der Sprecher. Die Zentralstelle Cybercrime der Koblenzer Generalstaatsanwaltschaft hatte im Prozess die Anklage geführt. Warum auch die Verteidigung ihre Revision zurücknahm, war zunächst offen; sie muss allerdings auch keine Begründung vorlegen.

Das Gericht hatte es Ende November als erwiesen angesehen, dass der 62-Jährige seinem Sohn geholfen hatte, einen der bundesweit größten Drogen-Webshops mit Nachschub zu versorgen. In das Urteil floss eine frühere Verurteilung ein. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 62-Jährigen viereinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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