Köln:Kölner Böllerwerfer droht Mindeststrafe von zwei Jahren

Eine Bronzeplastik der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia. (Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild)

Mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren muss ein 35 Jahre alter Angeklagter wegen der Zündung eines Knallkörpers im Kölner Fußballstadion rechnen. Der Anhänger...

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Köln (dpa) - Mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren muss ein 35 Jahre alter Angeklagter wegen der Zündung eines Knallkörpers im Kölner Fußballstadion rechnen. Der Anhänger des 1. FC Köln steht seit Dienstag wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, Körperverletzung und Sachbeschädigung vor dem Kölner Landgericht. Der Angeklagte hatte im September 2019 in der Schlussphase des rheinischen Bundesliga-Derbys zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach eine „Gorilla Bomb“ gezündet.

Laut Anklageschrift wurden 22 umstehende Pressefotografen, Kameraleute und Stadionordner von der Detonation „völlig unvorbereitet getroffen“. Sie sollen unter anderem Knalltraumata und Schocks erlitten haben. Mehreren Fotografen seien Teile ihrer Ausrüstung beschädigt worden, hieß es in der Anklageschrift weiter. Viele der Geschädigten sind als Zeugen in dem Prozess geladen. Aufgrund der hohen Opferzahl habe der 35-Jährige mit dieser Mindeststrafe zu rechnen, erläuterte der Vorsitzende.

„Das war eine riesendumme Aktion“, sagte der Angeklagte, dem noch weitere Vergehen vom August 2020 wie Körperverletzung und Beleidigung zur Last gelegt werden, am ersten Prozesstag. Seiner zunächst vorgetragenen Version, er habe den Böller auf einer Stadiontoilette gefunden, korrigierte der 35-Jährige später und räumte ein, den Knallkörper von „irgendwem gekriegt“ zu haben.

Der Prozess wird an diesem Mittwoch fortgesetzt. Insgesamt waren fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für Anfang Dezember erwartet.

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