Karlsruhe:Ermittlungen zu angeblich bedrohter NSU-Zeugin eingestellt

Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ihre Ermittlungen zur angeblichen Bedrohung einer verstorbenen Zeugin im NSU-Untersuchungsausschuss eingestellt. Eine Drohnachricht, die die Zeugin vor ihrer Aussage im Ausschuss des baden-württembergischen Landtags erhalten habe, sei zwar einschüchternd, aber nicht strafrechtlich relevant gewesen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Als Bedrohung gilt im juristischen Sinne die Androhung eines Verbrechens beziehungsweise einer Straftat. Die junge Frau war vom U-Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung vernommen worden, weil sie sich bedroht gefühlt hatte.

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Karlsruhe (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ihre Ermittlungen zur angeblichen Bedrohung einer verstorbenen Zeugin im NSU-Untersuchungsausschuss eingestellt. Eine Drohnachricht, die die Zeugin vor ihrer Aussage im Ausschuss des baden-württembergischen Landtags erhalten habe, sei zwar einschüchternd, aber nicht strafrechtlich relevant gewesen, teilte die Behörde am Mittwoch mit. Als Bedrohung gilt im juristischen Sinne die Androhung eines Verbrechens beziehungsweise einer Straftat. Die junge Frau war vom U-Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung vernommen worden, weil sie sich bedroht gefühlt hatte.

Die Zeugin war bereits 2015 überraschend gestorben. Untersuchungen fanden heraus, dass eine Lungenembolie in Folgen eines Sportunfalls zum Tod geführt hatte. Bei der Toten handelt es sich um eine Ex-Freundin von Florian H., einem ehemaligen Neonazi, der im Herbst 2013 in einem Wagen in Stuttgart verbrannt war. Florian H. soll gewusst haben, wer die Polizistin Michèle Kiesewetter 2007 in Heilbronn getötet hatte.

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